Anmeldung

Hinweise zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren


Haben Sie sich für das berufsbegleitende Masterstudium Medien & Bildung entschieden, dann senden Sie uns bitte bis 15. August 2012 folgende Unterlagen zu:


 

 

Hier finden Sie alle wichtigen Anmeldeformulare, sowie den

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Immatrikulationsantrag Uni HRO

267 K


Hinweise zu beglaubigten Kopien

59 K

 
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und Anfragen bitte an folgende Adresse:

 

Universität Rostock

Zentrum für Qualitätssicherung

in Studium und Weiterbildung

Fernstudium Medien & Bildung

Ulmenstr. 69 / Haus 3

18057 Rostock

 

Tel: 0381/498 1266

Fax: 0381/498 1259

medienundbildung@uni-rostock.de

 

Bestätigung Ihrer Bewerbung

Über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

 

Zulassungsbescheid

Das Zentrum für Qualitätssicherung in Studium und Weiterbildung erteilt Ihnen nach Prüfung der Unterlagen und vorbehaltlich einer Mindestzahl von Teilnehmern bis 15.09.2012 den Bescheid über die Zulassung zum Studium.

 

Die Bewerberzahl ist begrenzt. Bei gleichen Vorausetzungen entscheidet die Reihenfolge des Posteingangs über die Vergabe der Studienplätze.

 

Feierliche Immatrikulation

Die feierliche Auftaktveranstaltung findet am 14. Oktober 2012 in Rostock statt.

 

Rücknahme der Immatrikulation

Nach der Immatrikulationsordnung der Universität Rostock kann die Immatrikulation zurückgenommen werden, wenn ein(e) Student(in) dieses 14 Tage nach Vorlesungsbeginn beim Studentensekretariat schriftlich beantragt. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Gebühren und Semesterbeiträge besteht in diesem Fall nicht. Sollten Sie allerdings noch vor Beginn der ersten Präsenzveranstaltung "Einführung in das weiterbildende Fernstudium" Ihre Exmatrikulation beantragen, so werden die Studiengebühren nur anteilig mit 40 von Hundert erhoben. Das entspricht derzeit einem Betrag von 588 Euro. Ein Exmatrikulationsantrag während oder nach der Präsenzveranstaltung „Einführung in das Fernstudium“ entbindet Sie hingegen auch bei Rückgabe des Fernlehrmaterials nicht von der Pflicht der vollständigen Gebührenzahlung.

 


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