Brückenkurse

Um zu einem berufsbegleitenden Masterstudium an der Universität Rostock zugelassen werden zu können, müssen Sie einen ersten akademischen Abschluss vorweisen: Diplom, 1. Staatsexamen oder Bachelorabschluss. 

 

In den Bachelor- und Masterstudiengängen werden für den Arbeitsaufwand, den Studierende während ihrer Ausbildung erbringen, Leistungspunkte vergeben.

 

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz sind unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums für den Masterabschluss 300 Leistungspunkte (LP) erforderlich.

 

In den weiterbildenden Masterstudiengängen Medien & Bildung, Umwelt & Bildung sowie Umweltschutz werden 60 LP vergeben, im Fernstudiengang Technische Kommunikation sind es 90 LP. Dementsprechend benötigen Bachelorabsolventen einen Abschluss von 240 bzw. 210 LP, um ein berufsbegleitendes Masterstudium an der Universität Rostock absolvieren zu können.

 

Da dies auf viele Bachelorabsolventen nicht zutrifft, hat die Universität Rostock ein Brückenkursprogramm konzipiert. Über spezielle Kurse und die Anrechnung von Berufserfahrung können diese Absolventen ihr Punktekonto aufstocken.


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