Juristische und normative Anforderungen in der Technischen Dokumentation

Zeitraum:

 

Mai 2012 – Juli 2012

 

Anmeldefrist:

 

bis zum 15.4.2012 (verlängert bis zum 25.04.2012)


Zielgruppe des Modulangebotes


Das Modul richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen oder freiberuflich Selbstständige, die im Bereich der technischen Dokumentation und Kommunikation tätig sind und sich im Feld der juristisch-normativen Anforderungen qualifizieren möchten. Die Weiterbildung ist aber auch für Quereinsteiger geeignet, die zukünftig im Bereich der Technischen Dokumentation/Kommunikation arbeiten möchten.

Dies sind insbesondere:

Die Weiterbildung ist eine geeignete Vorbereitung auf die Zertifizierung (tekom) zum Technischen Redakteur.


Zulassungsvoraussetzung


Hochschulabschluss oder einschlägige Berufserfahrung (mindestens 1 Jahr)

 

Inhalte


Die Modulinhalte lehnen sich an die „Qualifizierungsbausteine für Technische Redakteure“ an, herausgegeben von der Gesellschaft für Technische Kommunikation e.V. – tekom. In diesem Modul werden folgende Inhalte vermittelt:

Dozenten und/oder Autoren des Lehrmaterials


Rechtsanwalt Jens Uwe Heuer

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Hannover

Professorin Marina Tamm

Hochschule Wismar, FB Wirtschaftsrecht

Qualifikationsziele


Ziel des Moduls ist, die Studierenden mit der rechtlichen Terminologie vertraut zu machen und ihnen Kenntnisse im Umgang mit den für diesen Bereich typischen Problemfeldern zu vermitteln. Die Studierenden kennen nationale und europäische Normen, aus denen sich ergibt, welche technischen Dokumentationen angefertigt werden müssen, um das Haftungsrisiko für Waren und Dienstleistungen zu begrenzen.

Darüber hinaus wissen die Studierenden, welche juristischen Anforderungen an den Inhalt von Gebrauchsanleitungen, Beipackzetteln und Etikettierungen gestellt werden.

 

Kompetenzen


Im Modul werden wesentliche Grundlagen und Strukturen der für die Technische Dokumentation relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie technischer Normen gelehrt, um vor diesem Hintergrund die Reichweite und Bedeutung der rechtlichen Bestimmungen zu erörtern. Dabei geht es zum einen um Kennzeichnungspflichten und zum anderen um Dokumentationspflichten.


Lehr- und Lernformen


Im Rahmen des Moduls werden nachfolgende Lehr- und Lernformen angeboten:

 

Arbeitsaufwand


 

Für das Studium des Moduls wird ein Arbeitsaufwand von 90 Stunden berechnet, der sich wie folgt aufgliedert:

 

Selbstudium

30 Stunden

Präsenzveranstaltung

15 Stunden

Online-Phasen

5 Stunden

Prüfungsleistungen

40 Stunden

Der Arbeitsaufwand wird in Leistungspunkten ausgewiesen. Ein Arbeitsaufwand von 90 Stunden entspricht 3 Leistungspunkten. Der kalkulierte Stundenaufwand für die Präsenzveranstaltung schließt die Vor- und Nachbereitungszeit ein.


Prüfungsvorleistungen und Prüfung


keine

 

Modulprüfung


schriftliche Klausur (Bearbeitungszeit 2 Stunden)

 

Noten & Leistungspunkte


Die Klausur wird bewertet. Die Bewertung erfolgt nach dem deutschen Notensystem. Ist die Modulprüfung bestanden (mindestens »ausreichend« = 4,0), werden die für das Modul vorgesehenen drei Leistungspunkte vergeben.

 

Abschluss


Zertifikat der Universität Rostock bei bestandener Prüfung bzw. Teilnahmebestätigung bei aktiver Teilnahme an der Präsenzveranstaltung

 

Anrechenbarkeit des Kurses


Das Modul ist bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen im Masterstudiengang „Technische Kommunikation“ anrechenbar.

 

Kosten je Kurs


480 € 


Termine/Ablauf


15.-17.06.2012 Präsenzveranstaltung

21.07.2012 Klausur    


Bei Fragen steht Ihnen Frau Andres unter der Nummer 0381 / 498 12 55 oder mandy.andres(at)uni-rostock.de gern zur Verfügung!


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